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Tellerrad Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 21

11.08.2006 22:53
I-Karren Zulassung Antworten

Hallo , hat irgend jemand eine R75 oder eine KS mit Infantriekarren und bewegt dieses Gespann auch im Straßenverkehr?Ich hörte von einem Besitzer mehrerer Gespanne , daß der I-karren zulassungsfrei ist ,weil er nur 99 cm Breite hat.Stimmt das ? Er bewegt seine Gespanne mit den I-Karren regelmäßig im Strassenverkehr und er sagt , daß er noch nie Probleme hat. An den I-Karren ist kein Licht (außer teilweise Notek)und auch keine Schutzbleche.Wer weiss mehr?Grüße

Kimbel ( Gast )
Beiträge: 76

12.08.2006 15:34
#2 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Eigentlich sollte ich nicht antworten, da ich selbst keinen IF8 habe (noch nicht). Aber was ich bisher gesehen und gehört habe: keine Zulassung, evtl. Kennzeichen des Zugfahrzeuges, keine Beleuchtung, nur Rückstrahler. Selbst die Anhängerkupplung (Protzhaken) am Gespann bedürfe keiner Eintragung, da sie damals 'Originalzubehör' gewesen sei und somit Bestandteil des Krades.
Beschwören kann ich das, wie gesagt, nicht. Vermutlich wird das auch wegen unklarer Verhältnisse oder unbekannter Richtlinien in Deutschland regional unterschiedlich gehandhabt. Man denke nur an die unterschiedlichen TüV-Verhältnisse (was ein Prüfer locker einträgt stößt beim nächsten auf Ablehnung)
Kimbel

Tellerrad Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 21

13.08.2006 21:44
#3 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Es muss hier doch Fahrer mit Protzhaken geben?Und ich mutmaße einfach das diese Fahrer dann auch einen IF 8 haben und nutzen.Oder?

ksmann Offline

Sehr aktives Mitglied

Beiträge: 101

15.08.2006 10:56
#4 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Hallo
Also in Deutschland kannst Du nichts mit Motorkraft bewegen ohne Papiere. Ich hab selbst keinen IF 8, aber meine Freund hat vor Jahren einen angebaut und zugelassen.
Der Anhänger benötigt zumindestens eine Betriebserlaubniss oder vielleicht heißt das heute anders. Woher soll ein Polizist sonst wissen was das ist, wie breit das ist, denn unter 1,0 m hat da irgend eine Wichtigkeit. Dann wurde die Anhägerkupplung bei ihm eingetragen aber nur für diesen Anhänger. Und der Anhänger durfte nur mit diesem Krad gezogen werden.
Im übrigen sind Radabdeckungen notwendig, sprich Schutzbleche über den Rädern sowie eine Beleuchtung.
Gib mal die neuesten Erkenntnisse kund wenn Du beim TÜV warst.

KSmann

helmluftfilter Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 18

24.08.2006 18:13
#5 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Hallo Tellerrad,
habe zwei Karren und bewege diese ständig im Strassenverkehr!
Habe bis jetzt noch nie Probleme gehabt oder bekommen,
auch wurde ich schon oft von der Polizei überholt
(bis jetzt immer nur mit guter Resonanz und Begeisterung)
Aber vieleicht habe ich auch nur viel Glück gehabt, auf jeden Fall
habe ich keine Schutzbleche und auch keine Lampen an den Hängern
(waren ja auch als sie gebaut worden nicht dran )
Ach übrigens ich führe immer ein Beiblatt mit.

Betr.II Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

Schicke mir doch mal deine e-mail Adresse



Tellerrad Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 21

24.08.2006 19:47
#6 RE: I-Karren Zulassung Antworten

ks750@hotmail.de
Leider klappt das per privater mail nicht?!?

Kimbel ( Gast )
Beiträge: 76

18.09.2006 22:38
#7 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Also, hab mich am letzten Wochenende mal mit 2 IF8-Besitzern unterhalten. Einer hat sich eine Betriebserlaubnis besorgt, musste Schutzbleche anbringen. Der IF8 hat das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeuges, ohne Zulassungsstempel.
Der andere hat sich Unterlagen besorgt welche besagen: es ist keine Betriebserlaubnis erforderlich (da unter 1m breit) und bei Hängern vor einem bestimmten Baujahr sind auch keine Schutzbleche vorgeschrieben. Auch er hat hinten das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs drauf.
Ich bekomme (hoffentlich) Kopien der Unterlagen (und auch der BE). Die Themen 'Beleuchtung' und 'Eintragung Protzhaken' hab ich noch nicht abgecheckt. Aber da ich evtl. demnächst auch einen IF8 bekomme, muß ich mich da noch schlau machen.
Kimbel

Tellerrad Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 21

19.09.2006 19:56
#8 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Da bin ich wirklich gespannt . Ich habe halt auch so etwas gehört vonwegen unter 1Meter breit und original so zugelassen.Und ich finde ein IF-8 mit Schutzblechen sieht halt nicht so gut aus.

ksmann Offline

Sehr aktives Mitglied

Beiträge: 101

25.09.2006 18:20
#9 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Hallo
Hast Recht mit Schutzblechen sieht der nicht so original aus. Aber fahr mal bei Regen einen ohne schutzbleche. Da sieht dein Krad und deine mitfahrer auch nicht mehr besonders gut aus. Alles verdreckt weil der Anhänger alles nach vorn wirft was er an dreck findet.

Kiestra Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 1

14.10.2006 14:05
#10 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Hallo mit Sido. Ich komm von der Niederlande. Ich fahre auch mit I-Karren. Was ich sagen kann ist: Sie konnen besser mit schutzblechen Fahren. Bei regen, schmutz UNZW, ist das besser. Bin mit I-Karren nach Engeland gefahren ohne schutzblechen. Keine problemen gehat. Habe auf mein anhanger ein plat gemacht die oben der rader kommt. Hat prima functioniert. Jetz mach ich schutzblechen darauf. In holland kannst du ohne schutzblechen fahren und brauchst du keine papieren.

Sido

helmluftfilter Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 18

09.11.2006 19:02
#11 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Hallo und guten Abend!
Habe Dir schon einmal geantwortet aber wenn man mal
mit Verstand deine Fragen liest dann frage ich mich wirklich "was willst Du eigentlich"
Schreibst Du ein Buch oder hast Du zuviel Zeit?

Kimbel ( Gast )
Beiträge: 76

02.12.2006 00:11
#12 RE: I-Karren Zulassung Antworten
So, jetzt hab ich es zusammen (und inzwischen auch einen originalen IF8). Also:

1) Fahrerlaubnis: es reicht die Klasse des ziehenden Fahrzeugs

2) Einachs-Anhänger hinter einspurigen Fahrzeugen (Kraftrad, auch mit Beiwagen) sind nicht zulassungspflichtig.

3) Für Einachs-Anhänger hinter einspurigen Fahrzeugen (Kraftrad, auch mit Beiwagen) die vor 01.07.1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, besteht keine Betriebserlaubnis-Pflicht. Das gilt also auch für die IF8. Zumindest für die originalen. Wie das rechtlich bei den Nachbauten zu sehen ist, keine Ahnung. Aber das muß man ja im Zweifelsfall niemand auf die Nase binden...

4) Es ist das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs anzubringen. Dieses ist zu beleuchten, auf 25m lesbar. Die Farbe hat der des ziehenden Fahrzeugs zu entsprechen (also wer für sein Gespann ne grüne Nummer hat, muß auf dem IF8 auch ne grüne Nummer haben). Das Kennzeichen ist ohne amtliche Stempel.
Wer, warum auch immer, ein eigenes Kennzeichen für seinen IF8 beantragt, bekommt ein grünes, da zulassungs- und steuerfrei. Aber wer macht denn sowas?

5) es besteht keine KFZ-Steuer-Pflicht

6) es besteht keine Versicherungspflicht

7) es besteht keine Untersuchungspflicht (kein TÜV = keine Schutzbleche)

Ich hab da auch jede Menge Paragraphen-Nummern der StVZO, will aber den ganzen Mist nicht abtippen. Ich versuche das mal zu scannen, vielleicht kann ich die Kopien so hier posten.

Ich habe inzwischen auch eine Kopie einer Betriebserlaubnis (obwohl, wie wir jetzt gelernt haben, unnötig), in dieser BE ist als ziehendes Fahrzeug eine KS750 eingetragen, d.h. den dürfte man lt. BE nicht an eine R75 hängen. Diesem IF8 wurden von amtswegen Schutzbleche verpasst.

In den ganzen Unterlagen war kein Wort über die schon mehrfach gehörte 1m-Regel (das der IF8 zulassungsfrei wäre da er so schmal ist), es zählen nach den mir vorliegenden Paragraphen nur die Tatsachen das er einachsig, von einem Krad gezogen und alt genug ist.

Bezüglich der Beleuchtung hab ich außer der Vorschrift der Kennzeichenbeleuchtung nix gefunden. Aus der nicht vorhandenen Untersuchungspflicht könnte man ableiten das da sonst nichts gefordert ist aber das weiß ich nicht. Ich denke, ein Rücklicht und ein Rückstrahler sollten schon wegen der eigenen Sicherheit hin.

Meine Unterlagen beziehen sich jetzt nur auf einspurige Zug-Fahrzeuge (ausdrücklich auch mit Beiwagen!). Wie das ist wenn einer seinen IF8 an seinen Kübelwagen, Kettenkrad oder 18-tonner Famo hängen will weis ich nicht. Aber bis ich mein Kettenkrad fertig habe dauerts wohl noch einige Jährchen und bis dahin bin ich vielleicht noch schlauer geworden.


Ich hoffe, der Gemeinde geholfen zu haben,

Gruß Kimbel

Kimbel ( Gast )
Beiträge: 76

01.03.2007 22:22
#13 RE: I-Karren Zulassung Antworten
Hallo Leute, ich hab jetzt mal Scans der Unterlagen, die ich im vorigen Beitrag beschrieben habe. Ich weis nicht, ob und wie man hier Bilder einstellt, also: wer die 3 Seiten haben will mailt mich bitte an und ich maile sie dann gerne zu. kimbel @ hk101.de
JeffSmart ( Gast )
Beiträge:

03.03.2007 00:28
#14 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Hallo,
ich habe die Sache damals an meiner R75 eintragen lassen - AHK mit Protzhaken, Anhängelast muß ich schauen - für ZULASSUNGSFREIEN, ehemaligen Infanterieanhänger - alles im Brief eingetragen. - Kennzeichen des ziehenden Fahrzeuges, nur mit Katzenauge - wurde mir damals gesagt. Von BMW habe ich ein Schreiben, daß die R75 damals auch mit AHK & Infanteriekarren ausgeliefert wurde.

Gruß Kai

Kimbel ( Gast )
Beiträge: 76

05.03.2007 21:25
#15 RE: I-Karren Zulassung Antworten

Hallo Kai, das Schreiben von BMW hätte ich gerne. Kannst Du das scannen und mir mailen? Schon mal vielen Dank. kimbel @ hk101.de

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