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Dieses Thema hat 3 Antworten
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kleiner vergaser Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 18

05.04.2009 11:13
MG-Halterung Antworten

Moin erst ma
isch wollte ma wissen ob es in Deutschland erlaubt ist eine MG-Halterung am beiwagen zu haben und eine deko-MG dort anzubringen(natürlich mit ner schutzplane abgedeckt)
gruß marcus

obiwan Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 20

06.04.2009 08:26
#2 RE: MG-Halterung Antworten

Hallo Marcus,

die MG-Halterung kannst Du ohne Probleme verbauen, das mit dem MG ist da schon schwieriger da nach unserem neuen Waffengesetz ja selbst Wasserpistolen als gemeingefährlich zu betrachten sind. Also ich würde da an deiner Stelle mal bei deinem Landratsamt nachfragen ob und wie man eine Ausnahmegenemigung für Oldtimertreffen bekommen kann.

Gruß Thomas

kleiner vergaser Offline

Motorradfahrer

Beiträge: 18

06.04.2009 17:42
#3 RE: MG-Halterung Antworten

Danke für die antwort Thomas
gruß marcus

Oldie-Biker Offline

Alter Hase bei den WH-Gespannen

Beiträge: 152

07.04.2009 18:06
#4 RE: MG-Halterung Antworten

Hallo
Ich habe das gleiche Problem gehabt.
Hatte für Veranstaltungen eine Deco (nicht Funktionfähiger Nachbau) MG34 drauf.
Seid letztem Jahr fällt sowas aber unter Anscheinswaffen. Und die darf man in der Öffentlichkeit weder mitführen noch ausstellen.(Nur bei geschlossenen Veranstltungen dürftest du es)
Sie müssen entweder aus Neonfarbenen Kunstoff sein oder mind. 50 größer bzw. kleiner als das orginal sein.
Ausnahmegenemigungen dafür kannst du beim Ministerium für´s Innere beantragen.
Ich warte trotz mehrmaligen Anfragen des Waffenbeauftragten meiner Kreispolizeibehörde seit letztem April aus eine Antwort.
Vileicht hast du ja mehr Glück
Gruß
Ralf

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