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Hallo, "seit dem 01.03.2007 entfällt die Anfrage der Bürger auf Auskunft aus dem Zentrealen Fahrzeugregister (FFZR) für die Zulassung eines Fahrzeugs ( Unbedenklichkeitsbescheinigung ). Dies wird zukünftig alleinige Aufgabe der Zulassungsbebörde am Wohnsitz sein."
Ich hab mal mit unserem Strassenverkehrsamt telefoniert. Ja, es ist richtig, die Anfrage in Flensburg fällt weg!
Prima dachte ich. Aber jetzt ist ein Eigentumsnachweis beizubringen wenn kein alter Kfz. Brief vorhanden ist. Das heißt den Kaufvertrag? Das reicht nicht, meinte der freundliche Beamte. Es muß auch der Nachweis geführt werden von wem der Verkäufer gekauft hat. Also in Hamburg hat ein Freund die drei Vorbesitzer nachweisen müssen bis dann der letzte eine Einfuhr in 1981 aus Griechenland nachweisen konnte. Na dann sucht mal schön eurer Vorbesitzer zusammen. Auf meine Frage wenn man die nicht zusammenbekommt. Ja dann könnte man auf dem Amt davon ausgehen, dass irgend etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt und eine Zulassung ist dann nicht möglich. Jeder in Deutschland würde wissen das zu einem Fahrzeug immer ein Brief gehöre und die Lebenserfahrung zeige das wohl in 60 jahren für dieses Fahrzeug ein Brief vorhanden gewesen sein muss. Der müsse dann vorhanden sein oder man müsse nachweisen das nie ein Brief exestiert habe. Dies wäre dadurch möglich die Kaufverträge der Vergangenheit beizubringen.
Die Änderung der StVO. ist auf Grund der aangleichung des EU-Rechts geschehen.
Wer also keinen Brief für seine Kräder, Rahmen usw. hat sieht harten Zeiten entgegen.
Das wäre ja furchtbar, meine derzeitige 'Baustelle' hat der Vorbesitzer aus einer Scheune gezogen, ich hab nur den Kaufvertrag mit ihm, sonst nix. Aber in dem Link vom KBA steht doch eigentlich, das man nicht mehr selbst Auskunft einholen muß, die Zulassungsbehörde dies aber selbst tun kann, sogar online. D.h. die Klärung kann doch eigentlich nach wie vor erfolgen???
Mann achte auf die Feinheiten . Die KBA-freigabe diente nie als Eigentumsnachweis da sie ausdrücklich daraufhinweist"die Freigabe ist kein Ersatz des Eigentumsnachweises", " es liegt bis zum heutigen Tage" , "es wurden nur Daten der letzten fünf Jahre", "es ist nicht auszuschließen, das der Hersteller/ Importeur bereits einen Fahrzeugbrief ausgestellt hat". Die Zulassungsstelle in HH hat alle Freigaben von 81,89,07 einbehalten. Was auch richtig ist. Sämtliche Kaufverträge entwertet,d.h.Stempel mit Briefnummer der zugeteilt wurde. Sowie die Zollbescheinigung im orig. einbehalten. Es ist ein lückenloser Eigentumsnachweis zu führen. D.H. Kaufvertrag II , mit Inhalt: Verkauf ohne Fahrzeugpapiere. Eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers bei einem Notar über den Kaufvertrag, oder ein weiterer Kaufvertrag I des Vorbesitzers. Es scheint aber auch einen Ermessensspielraum zu geben. Wer ist Antragsteller? Die Höhe des Kaufpreises?
Na, das kann ja lustig werden. Es kann mir also blühen, das ich mein Kettenkrad, wenn es denn irgendwann mal fertig wird, nicht zulassen kann (hab nur den Kaufvertrag, keine Infos über Vorbesitzer)? Es wäre dann aber im Inland auch unverkäuflich weil der Käufer es ja auch nicht zulassen könnte wenn ich keine Historie mitliefere? Könnte man es nicht still ins Ausland zu einem Bekannten schaffen, dort 'finden' und offiziell wieder einführen? Es kann ja ohnehin keiner nachvollziehen, ob das Ding in einer deutschen oder z.B. in einer österreichischen Scheune seinen Dornröschenschlaf gehalten hat. Kimbel
Das Problem ist, wir haben uns dem Recht in der EU angepasst. Die anderen haben die Probleme mit der Zulassung seit langem. Die sind nach Deutschland gekommen um Papiere zu ergattern. Wo willst Du da noch hin? Es werden nur EU Papiere akzeptiert. Wer da keine Nachweise hat wird vom Amt so behandelt als habe er die Kiste geklaut, nur das die noch nicht wissen bei wem.
ihr seid euch ja wohl alle bewusst,das diese kraeder niemals in privatbesitzt sein konnten also eigentum der wehrmacht waren und noch sind , die neue horrormeldung wird dann sein dass ihr alle die maschinen an den staat zurueckgeben muesst ....usw, usw, usw april,april ??
Na, wie mir neulich erst erzählt wurde - haben ja damals die Streitkräfte kapituliert & nicht die Regierung. Weiterhin soll es ja keinen Friedensvertrag mit den Alliierten geben, die Bundesrepublik somit nicht gelten & wir uns immernoch im Kriegszustand befinden... Weiterhin soll rein rechtlich noch das Deutsche Reich mit seinen Grenzen von 1937 gelten. Ist das denn auch "AprilApril"???
Da bist du falsch informiert. Die Kräder, wie auch alle anderen Fahrzeuge, waren im Besitz der jeweiligen Besatzungsmacht. Diese hat die Fahrzeuge an Firmen und an Privat verkauft.
Hallo! Ich hab mich mal an an meine Zulassungstelle gewandt und dort folgende freundliche Auskunft erhalten:
1) Die KBA-Abfrage läuft nun online. Hat man in meinem Fall (Kettenkrad) gleich mal gemacht und dabei festgestellt, das unter dieser (originalen!) FgstNr. bereits ein Eicher-Traktor und 2 Anhänger registriert sind, die Nummer also jetzt schon 3x vergeben ist. Toll! Ich bekomme noch Bescheid, wie die das Problem lösen wollen. Vermutl. werde ich noch einen Buchstaben dazu einschlagen müssen. Immerhin ist dem Beamten klar geworden, das ein Kettenkrad kein Anhänger ist und damit keine Manipulation der Nummern vorliegt sonderen das es sich wohl um doppelt verwendete Nummern handelt da man Nummernkreise von Wehrmachtsfahrzeugen wohl nachdem Krieg nicht beachtet hat. 2) Ich hab nur einen Kaufvertrag vom Vorbesitzer (= Finder des Fahrzeugs) und keine weiteren Infos über die Historie (er wollte wohl vermeiden das ich herausfinde wieviel Kohle er gemacht hat). Wenn im Kaufvertrag steht, das das Kfz. ohne Papiere verkauft worden ist und ich das glaubhaft versichern kann dann müsste das ausreichen (da gibts vermutl. einen Ermessensspielraum). Wenn ich nur ein 07er Kennzeichen wolle bräuchte ich den ganzen Zinnober ohnehin nicht, beim H-Kennzeichen aber schon. 3) Die Aussagen beziehen sich nur auf den aktuellen Stand der Vorschriften. Falls uns Berlin oder Brüssel da weitere Vorschriften bescheren kann das natürlich wieder anders (schlechter?) werden. D.h. schnell sein mit der Restauration. Beim H-Kennzeichen bräuchte man jetzt auch ein Oldie-Gutachten, das wäre auch so eine neue Vorschrift, mit der vor 2 Jahren noch keiner gerechnet hatte. Ich bekomme also keine dauerverbindliche Rechtsauskunft, es gelten immer die Vorschriften am Zulassungstag. 4) Einen KFZ-Brief kann man erst mit der Zulassung beantragen, vorher die Vollabnahme beim TÜV. D.h., es geht nicht, vor oder während einer Restauration schon mal einen Brief zu besorgen (techn. daten liegen ja fest) um z.B. die Besitzverhältnisse nach derzeit geltendem Recht zu fixieren.
Ich bin jetzt wieder etwas beruhigter, offenbar gibt es Spielräume. Vielleicht braucht man auch etwas Glück? Gibt ja bestimmt auch Gutmenschen, die prinzipiell keinen 'Nazi-Kram' zulassen wollen und deshalb da gleich mauern? Mal sehen, wie sich das entwickelt.
nach neusten Gesetz solltet ihr auch dem Kraftfahrzeug passenden Wehrmachtsführerschein besitzen? Soltet Ihr dies nicht haben, könnt ihr ja das bisher so gehütete technische Kulturgut, was noch keine Papiere hat, dem Staat schenken oder besser mir.
Ein hoch auf unsere Bürokraten. Lasst euch nicht so leicht ins Boxhorn jagen.
Hab inzwischen von meiner Zulassungsstelle noch folgende Info erhalten (die sind da echt freundlich und hilfsbereit): wenn eine Fgst.-Nr. mehrfach vergeben ist (wie bei meinem Kettenkrad) dann ist das nur ein Problem wenn der Hersteller identisch ist. Bedeutet: will einer z.B. eine R75 zulassen und die Online-Recherche der Zulassungstelle beim KBA ergibt, das die Nummer schon mal vergeben ist, dann gibt es 2 Möglichkeiten: a) es ist damit ein BMW-Krad zugelassen: dann isses ein Problem, dann muß notfalls umgestempelt werden weil ein anderer schneller war (ich kenne so einen Fall mit einer KS750 wo ein 'Spezialist' vermutl. eine Motornummer in einen Blanko-Rahmen geklopft hat und der Rahmeninhaber bei seiner Zulassung Probleme hatte) b) zufällig hätte z.B. ein Opel die gleiche Nummer: kein Problem weil Opel-Auto kein BMW-Krad, das versteht auch das Amt sofort ohne weitere Vorlage von Beweisen. Gruß Kimbel
Hallo, ein Bekannter hat heute ein Gespann aus den 50er Jahren durch die Vollabnahme gebracht und eine Zulassung erhalten. Er hat beim Kauf auch keine Papiere für das Fahrzeug bekommen. Die Zulassungsprozedur lief wie folgt ab: Makellose Vollabnahme von der DEKRA vorgelegt Kaufvertrag vorgelegt (der Hinweis auf den fehlenden Brief war vermerkt) KBA-Abfrage durch die Zulassungsstelle !!Dann mußte mein Bekannter eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen, aus welcher hervorgeht, das die Papiere für das Fahrzeug verlorengegangen sind. Diese Eidesstattlche Erklärung war ein VORDRUCK wo man nur den Betreff ankreuzen mußte!! Die Eidesstattliche Erklärung kostet 30,70 Euro extra! Doppelkarte u.s.w. Zulassung erteilt ohne Probleme!
Diese Vorgedruckten Formulare haben ja immer irgendeine amtlich Bezeichnung oder Nummer, die erfahre ich morgen.